In den letzten vier Jahrzehnten hat das Umweltrecht nicht nur für die Entsorgungsbranche, sondern auch für weite Teile des produzierenden Gewerbes enorm an Bedeutung gewonnen. Im gleichen Maße hat die Komplexität der Rechtsmaterie zugenommen, die sich aus zahlreichen Spezialgebieten zusammensetzt.
Zu den Kernbereichen des Umweltrechts gehören das Abfallrecht, das Bodenschutzrecht, das Immissionsschutzrecht, das Wasserrecht sowie das Berg- und Energierecht. Daneben spielen aber auch das Landschafts- und Naturschutzrecht sowie das Umwelthaftungsrecht und weitere umweltrechtliche Nebengebiete eine wichtige Rolle in der täglichen Praxis.
Die wesentlichen Rechtsquellen des Umweltrechts finden sich einerseits in Bundesgesetzen, etwa dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) nebst den dazu ergangenen Verordnungen (BImSchVen), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), dem Bundesberggesetz (BBergG) und dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Ergänzt werden diese und andere bundesrechtliche Vorschriften durch eine Vielzahl von Landesgesetzen und -verordnungen. Aber auch EU-Verordnungen und EU-Richtlinien enthalten zum Teil wichtige, unmittelbar zu beachtende umweltrechtliche Vorgaben.