Bauinsolvenzrecht


Vorsorge statt Nachsehen

Die jeweiligen Rechte und Pflichten der von Insolvenz betroffenen Vertragsbeteiligten sind im Wesentlichen in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt, deren Vorschriften neben der einschlägigen insolvenzrechtlichen Rechtsprechung in erheblichem Umfang Einfluss auf die Vertragsbeziehungen der Projektbeteiligten sowie die in diesem Kontext anwendbaren sonstigen gesetzlichen Regelungen nehmen. Die InsO modifiziert die üblichen vertraglichen und gesetzlichen Regelungen wesentlich und hebelt diese zum Teil komplett aus.


Das Bauinsolvenzrecht wird geprägt durch existenzbedrohende wirtschaftliche Krisen und stellt ein empfindliches Thema für Gläubiger und Schuldner gleichermaßen dar. Kaum ein anderes Rechtsgebiet erfordert daher so viel Voraussicht und Vorsorge wie das Bauinsolvenzrecht. Dies gilt insbesondere für den vorleistungspflichtigen Auftragnehmer, dessen Forderungsausfälle im Falle der Insolvenz des Vertragspartners schnell zur Bedrohung seiner eigenen Existenz werden können. Wer hier kein Risiko eingehen will, muss bereits vor Abschluss des Vertrages umfassend über die bestehenden Möglichkeiten der Risikovorsorge informiert sein. Aber auch der Auftraggeber profitiert von unserer Vorsorgeberatung, die auf Risikominimierung sowie die Sicherung und Erhaltung seiner wirtschaftlichen Existenz ausgerichtet ist.


Die Kenntnis des insolvenzrechtlichen Instrumentariums ist darüber hinaus in allen Phasen eines bereits eingeleiteten (vorläufigen) Insolvenzverfahrens von außerordentlicher Wichtigkeit und entscheidend für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


Unsere Leistungen im Überblick:

  • Prüfung und Gestaltung von Sicherheiten im Bau-, Architekten-, Ingenieurvertrag, insb. Bauhandwerkersicherung, Sicherungshypothek, Bürgschaften, Eigentumsvorbehalte, (Global-) Zessionen etc.
  • Prüfung und Geltendmachung von Leistungsverweigerungsrechten
  • Prüfung und Durchsetzung persönlicher Haftung der Geschäftsleitung, insb. Durchgriffshaftung bei Insolvenzverschleppung
  • Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren
  • Prüfung und Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten im Insolvenzverfahren
  • Prüfung und Abwehr von Rückzahlungsansprüchen, insb. Anfechtungsansprüche, Widerruf von Lastschriften durch den Insolvenzverwalter
  • Bundesweite Durchsetzung Ihrer Ansprüche und deren Abwehr im Prozess und Insolvenzverfahren
  • u.v.m.

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