Mandanten


Die Mandantenstruktur verrät viel über eine Anwaltskanzlei. Wer vertraut gerade uns, wer lässt sich durch uns beraten?

 

Seit vielen Jahren haben wir uns als spezialisierte Berater mittelständischer Unternehmen etabliert. Unternehmer übertragen uns die Bearbeitung ihrer Rechtsangelegenheiten, um sich wieder voll und ganz auf das konzentrieren zu können, was für ihr Unternehmen wichtig ist: Die Akquisition und die Abwicklung neuer Aufträge.

 

Den Rest erledigen wir!

Baurecht

Im Baurecht beraten wir überwiegend die kleinen und mittleren Betriebe des Bauhaupt- und Baunebengewerbes. Denn anders als die großen Unternehmen der Bauindustrie verfügen Handwerksbetriebe in aller Regel über keine eigenen juristischen Mitarbeiter. Wir fungieren daher für diese Unternehmen als ständige anwaltliche Ansprechpartner und übernehmen das komplette juristische Projektmanagement, von der Angebotsphase bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist.


Zu unseren Mandanten gehören u.a.: 

  • Beton- und Rohbauunternehmen
  • Tiefbauunternehmen
  • Dachdeckerbetriebe
  • Stuckateure und Trockenbauer
  • Sanitär- und Heizungsinstallateure
  • Schreinerei- und Fensterbaubetriebe
  • Fliesenleger
  • Elektroinstallateure

Baurechtlicher Beratungsbedarf besteht darüber hinaus bei allen weiteren Akteuren eines Bauprojekts. Zu unseren Mandanten gehören daher auch: 

  • Architekten
  • Ingenieure (Sonderfachleute)
  • Generalbauunternehmen
  • Projektentwickler
  • Bauträger
  • Bauherren

Umweltrecht

Im Umweltrecht werden wir aufgrund der hohen Komplexität der Materie nicht nur von kleinen und mittleren Unternehmen beauftragt. Selbst große Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung ziehen uns als externe Berater zur Lösung von Spezialproblemen hinzu.


Umweltrechtlich vertreten wir vor allem: 

  • Unternehmen der roh- und baustofferzeugenden Industrie
  • Betriebe des produzierenden Gewerbes
  • Entsorgungsbetriebe

Immobilienrecht

Das Immobilienrecht wirft selbst für Profis häufig Fragen auf, die ohne kompetenten anwaltlichen Beistand nicht oder nicht zuverlässig zu beantworten sind.


Wir beraten und vertreten daher u.a.: 

  • Wohnungsbaugesellschaften
  • Private Grundstücks- und Wohnungseigentümer
  • Hausverwaltungen
  • Immobilienmakler
  • Gewerberaumvermieter und -mieter

Arbeitsrecht

Unternehmen beschäftigen Menschen. Das wirft naturgemäß eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Fragen auf, von der Gestaltung der Arbeitsverträge bis hin zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

 

Allen unseren Mandanten stehen wir daher auch mit unserer arbeitsrechtlichen Expertise zur Verfügung.