Beim Wohnungseigentumsrecht stehen die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zu dem Verwalter sowie der Wohnungseigentumsgemeinschaft zu Dritten im Vordergrund.
Bereits beim Kauf einer Eigentumswohnung sind diverse rechtliche Aspekte zu beachten. Neben der Übertragung des Sonder- und Gemeinschaftseigentums sind vor allem die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Eintritt in die Eigentümergemeinschaft ergeben, von großer praktischer Bedeutung.
Aber auch bei bestehendem Wohnungseigentum spielen Fragen der Verwaltung, des Stimmrechts bei Eigentümerversammlungen, Bindung an Vereinbarungen und Beschlüsse und Zahlung des Hausgelds eine Rolle.
Schließlich sind auch in der Beziehung zu Dritten, z.B. zu dem Bauträger der Wohnungseigentumsanlage, wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten zu beachten, die insbesondere bei der Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen zu beachten sind.