Wohnungseigentumsrecht


Eine starke Gemeinschaft

Beim Wohnungseigentumsrecht stehen die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zu dem Verwalter sowie der Wohnungseigentumsgemeinschaft zu Dritten im Vordergrund.


Bereits beim Kauf einer Eigentumswohnung sind diverse rechtliche Aspekte zu beachten. Neben der Übertragung des Sonder- und Gemeinschaftseigentums sind vor allem die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Eintritt in die Eigentümergemeinschaft ergeben, von großer praktischer Bedeutung. 


Aber auch bei bestehendem Wohnungseigentum spielen Fragen der Verwaltung, des Stimmrechts bei Eigentümerversammlungen, Bindung an Vereinbarungen und Beschlüsse und Zahlung des Hausgelds eine Rolle.


Schließlich sind auch in der Beziehung zu Dritten, z.B. zu dem Bauträger der Wohnungseigentumsanlage, wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten zu beachten, die insbesondere bei der Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen zu beachten sind. 


Unsere Leistungen im Überblick:

  • Gründung der Wohnungseigentümergemeinschaft: Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung/Hausordnung. Allgemeine Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer aus Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • Gemeinschaftliche Kosten und Lasten: Verteilungsschlüssel/Instandhaltungsrücklage/Wirtschaftsplan/Jahresabrechnung
  • Wohngeldzahlungen/Mahnwesen/Erhebung von Mahnpauschalen und Verzugszinsen
  • Wohnungseigentümerversammlung/Beschlussfassung/Beschlusssammlung
  • Ordnungsgemäße Nutzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • Maßnahmen der Instandsetzung und Instandhaltung, bauliche Veränderungen, Modernisierungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Anpassung an den Stand der Technik, Maßnahmen der modernisierenden Instandsetzung
  • Einräumung und Ausübung von Sondernutzungsrechten
  • Gerichtliche Verfahren in Wohnungseigentumssachen nach der Zivilprozessordnung (ZPO): Anfechtung von Beschlüssen, Wohngeldverfahren, Verfahren auf Beseitigung und Unterlassung, Zwangsvollstreckung
  • Haftung des Wohnungseigentümers und des Verbandes im Innen- und Außenverhältnis
  • Verwalterbestellung, Verwaltervertrag, Rechte und Pflichten des Verwalters, Abberufung des Verwalters, Verwalterhaftung
  • Veräußerung von Wohnungseigentum, Erwerberhaftung für Wohngeldrückstände
  • Geltendmachung, bzw. Abwehr von Ansprüchen der WEG gegenüber Dritten (z.B. Bauträger) 
  • Wahrnehmung Ihrer Rechte in der Wohnungseigentümerversammlung

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