Miet- und Pachtrecht


Gut vermietet

Das Miet- und Pachtrecht ist streng formalisiert und daher ohne juristischen Rat kaum sicher zu handhaben. Zudem ist die Rechtsprechung in diesem Bereich sehr dynamisch. Oft liegen die Angelegenheiten im Miet- und Pachtrecht nicht so klar, wie die Betroffenen annehmen. Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien führen daher immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. In der Folge häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist auf der sicheren Seite. 


Wir betreuen und beraten Sie in allen rechtlichen Fragen Ihres Miet- und Pachtverhältnisses. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei im gewerblichen Miet- und Pachtrecht (Miete von geschäftlich genutzten Räumen bzw. Pacht gewerblicher Immobilien). 


Für den Mieter oder Pächter einer gewerblichen Immobilie ist der langfristige Bestandsschutz seines Vertrages oftmals wichtiger, als der Schutz seiner Wohnung, da er mit dem Verlust des Gewerberaumes Gefahr läuft, seine wirtschaftliche Existenz zu verlieren. Zu beachten ist hierbei, dass es im Gegensatz zur Wohnraummiete einen gesetzlichen Schutz des gewerblichen Mieters/Pächters nicht gibt. So gelten weder Kündigungs- und Bestandsschutz, noch die Sozialklausel und die Vorschriften zur Regelung der Miethöhe. Ferner entfällt der spezielle Räumungsschutz für Wohnungsmietraum. Relevant sind für den Vermieter/Pächter von gewerblichen Immobilien demgegenüber z.B. sog. Preisanpassungsklauseln, insbesondere bei langfristigen Verträgen, da gesetzliche Grundlagen zur Anpassung der Miet- und Pachtzinses während der Vertragslaufzeit fehlen.


Aufgrund der oft weitreichenden wirtschaftlichen Bedeutung ist im Rahmen der Überlassung gewerblicher Immobilien der Beratungsbedarf der Vertragsparteien besonders hoch. Hier gilt es, durch eine planvolle, umsichtige und vorausschauende Vertragsgesteltung einen langfristigen Bestandsschutz des Vertrages zu erreichen. Unsere Beratungstätigkeit beginnt daher grundsätzlich bereits im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung, gerade auch mit Blick auf die Sicherstellung einer für alle Beteiligten angemessenen Fortführung des Vertragsverhältnisses. Selbstverständlich übernehmen wir für Sie aber auch die Prozessführung, um Ihre bestehenden Ansprüche konsequent durchzusetzen.


Unsere Leistungen im Überblick:

  • Gestaltung und Prüfung von Miet- und Pachtverträgen
  • Beitritt zum Miet-/Pachtvertrag und Ausscheiden
  • Prüfung der Betriebskosten/Betriebskostenabrechnung
  • Ansprüche wegen Miet-/Pachtmängeln (Minderung, Schadenersatz)
  • Schönheitsreparaturen
  • Instandsetzung/Instandhaltung
  • Miet-/Pachtzinserhöhungen
  • Vertragsverletzungen
  • Konkurrentenschutz
  • Vertragsaufhebung
  • Ordentliche und außerordentliche Kündigungen
  • Realisierung von Miet-/Pacht- und Nutzungsentschädigungsansprüchen
  • Realisierung von Kautions-Erstattungsansprüchen
  • Räumungsklage und Räumungsvollstreckung

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