Bauarbeitsrecht


Human Ressources

Das Bauarbeitsrecht regelt Ihre Rechtsbeziehungen zu Ihren Arbeitnehmern und sonstigen Personen, die Ihnen bei der erfolgreichen Durchführung Ihres Bauvorhabens zur Seite stehen. 


Seine wesentliche Ausgestaltung erfährt das Bauarbeitsrecht durch den zu Grunde liegenden Arbeitsvertrag, der in Einklang zu bringen ist mit den kraft Gesetzes oder durch Inbezugnahme anwendbaren Tarifverträgen, dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie den sonstigen in einer Vielzahl vorhandenen arbeitsrechtlichen Spezialvorschriften. Besonderer Aufmerksamkeit bedarf stets auch die umfangreiche höchstrichterliche Rechtsprechung, insbesondere bei Fragen des anwendbaren Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dessen Kenntnis und Beachtung für die juristisch korrekte Gestaltung Ihrer Arbeitsverträge und darüber hinaus in vielen anderen arbeitsrechtlichen Fragen unentbehrlich ist.


Die neben dem klassischen Arbeitsverhältnis inzwischen etablierten weiteren Vertragsarten müssen in der Baubranche vielfach einer speziellen rechtlichen Prüfung unterzogen werden (z.B. Einschränkungen der Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe gem. § 1 b AÜG). Die Prüfung der Rechtmäßigkeit derartiger sonstiger Vertragsarten orientiert sich stets am Einzelfall unter Beachtung geltender Gesetze sowie der einschlägigen Rechtsprechung. 


Der Erfolg Ihres Bauprojektes steht und fällt mit einer optimalen Unterstützung durch Ihre Arbeitnehmer und/oder sonstige Dienstverpflichtete. Wir unterstützen Sie deshalb dabei, diese Rechtsbeziehungen auf ein rechtlich einwandfreies Fundament zu stellen und sorgen mit Blick auf einen reibungslosen Ablauf Ihres Bauvorhabens dafür, dass behindernde Auseinandersetzungen und Unstimmigkeiten vermieden und beseitigt werden.


Unsere Leistungen im Überblick:

  • Prüfung und Gestaltung von Arbeits-/ Dienstverträgen
  • Prüfung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegen Arbeitnehmer und sonstige Dienstverpflichtete, insb. Durchsetzung von Ansprüchen auf Erfüllung arbeits-/ dienstvertraglicher Pflichten, Schadensersatzansprüche wegen ausgeübter Konkurrenztätigkeit, Nebentätigkeiten, Vertragsstrafen etc.
  • Abwehr unberechtigter Forderungen, insb. Entgeltforderungen, Urlaubsansprüche etc.
  • Prüfung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen
  • Prüfung von Kündigungstatbeständen, insb. unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG)
  • Beratung bei Zeugnisfragen
  • Rechte und Pflichten des Betriebsrates
  • Bundesweite Durchsetzung Ihrer Ansprüche sowie deren Abwehr im Prozess und vor Einigungsstellen
  • u.v.m.

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