Das Architekten- und Ingenieurrecht regelt die Rechte und Pflichten des Architekten/Ingenieurs im Verhältnis zu den übrigen Projektbeteiligten und setzt sich als Querschnittsmaterie aus zahlreichen Rechtsvorschriften zusammen.
Das Architekten- und Ingenieurrecht gliedert sich im Wesentlichen in Vertrags- incl. Honorarrecht, Haftpflichtrecht, Urheberrecht sowie das Berufsrecht.
Die Basis der Rechtsbeziehung des Architekten/Ingenieurs zum Auftraggeber bildet der Architekten-/Ingenieurvertrag. Dieser regelt die jeweiligen Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Grundlage des Architekten-/ Ingenieurvertrages ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Das Honorarrecht ist Teil des Vertragsrechts, auf das neben dem BGB, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) als verbindliches Preisrecht anwendbar ist.
Das Haftpflichtrecht befasst sich mit der Haftung des Architekten/ Ingenieurs bei Verletzung der ihm obliegenden Verpflichtungen. Die Pflichten des Architekten/ Ingenieurs ergeben sich aus dem zugrunde liegenden Architekten-/ Ingenieurvertrag in Verbindung mit den im Einzelfall anwendbaren Rechtsvorschriften.
Der Erfolg Ihres Projektes erfordert den sicheren Umgang mit der komplexen Rechtsmaterie des Architekten-/Ingenieurrechts. Wir begleiten Sie deshalb in allen Phasen Ihres Vorhabens auch auf diesem Gebiet.
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