Architekten- und Ingenieurrecht


Planvoll zur Realisierung Ihres Bauprojekts

Das Architekten- und Ingenieurrecht regelt die Rechte und Pflichten des Architekten/Ingenieurs im Verhältnis zu den übrigen Projektbeteiligten und setzt sich als Querschnittsmaterie aus zahlreichen Rechtsvorschriften zusammen.


Das Architekten- und Ingenieurrecht gliedert sich im Wesentlichen in Vertrags- incl. Honorarrecht, Haftpflichtrecht, Urheberrecht sowie das Berufsrecht.


Die Basis der Rechtsbeziehung des Architekten/Ingenieurs zum Auftraggeber bildet der Architekten-/Ingenieurvertrag. Dieser regelt die jeweiligen Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Grundlage des Architekten-/ Ingenieurvertrages ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).


Das Honorarrecht ist Teil des Vertragsrechts, auf das neben dem BGB, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) als verbindliches Preisrecht anwendbar ist.


Das Haftpflichtrecht befasst sich mit der Haftung des Architekten/ Ingenieurs bei Verletzung der ihm obliegenden Verpflichtungen. Die Pflichten des Architekten/ Ingenieurs ergeben sich aus dem zugrunde liegenden Architekten-/ Ingenieurvertrag in Verbindung mit den im Einzelfall anwendbaren Rechtsvorschriften. 


Das im Urhebergesetz (UrhG) kodifizierte Urheberrecht des Architekten/Ingenieurs befasst sich mit der Frage, ob und in welchem Umfang der Architekt/Ingenieur geschützte Rechte an den von ihm erbrachten Leistungen hat sowie mit den Folgen von Urheberrechtsverletzungen.


Das Berufsrecht des Architekten/Ingenieurs als „Standesrecht“ wird geregelt durch die Architekten-/Ingenieurgesetze der Länder. Diese erfahren ihre nähere Ausgestaltung durch Satzungen und Richtlinien der Architekten-/Ingenieurkammern des jeweiligen Bundeslandes.


Der Erfolg Ihres Projektes erfordert den sicheren Umgang mit der komplexen Rechtsmaterie des Architekten-/Ingenieurrechts. Wir begleiten Sie deshalb in allen Phasen Ihres Vorhabens auch auf diesem Gebiet.


Unsere Leistungen im Überblick:

  • Prüfung und Gestaltung von Architekten-/Ingenieurverträgen
  • Übernahme der projektbegleitenden Korrespondenz
  • Prüfung, Geltendmachung, Abwehr von Gewährleistungsrechten
  • Prüfung, Geltendmachung, Abwehr von Honoraransprüchen
  • Vertretung in Haftpflichtfällen
  • Prüfung und Geltendmachung von Urheberrechten
  • Vertretung in Fragen des Berufsrechts
  • Bundesweite Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Rechte im Prozess, im selbständigen Beweisverfahren sowie gegenüber den berufsständischen Einrichtungen

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