Maklerrecht


Vermittlung und Nachweis

Das Maklerrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Makler und seinem Kunden, zwischen mehreren Maklern untereinander und zwischen dem Makler und den Aufsichtsbehörden.


Für die rechtlichen Beziehungen des Maklers zu seinen Kunden gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Soweit der Immobilienmakler private Mietwohnungen vermittelt, gilt für ihn darüber hinaus das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermG). Das ist im Bereich des BGB zwar nur in einigen Paragraphen geregelt (§§ 652, 653 und 654 BGB), spielt allerdings auf dem Immobiliensektor eine große Rolle, weil oftmals der Kauf/Verkauf von Immobilien ohne die Tätigkeit eines Maklerunternehmens nicht zustande kommen würde. Aufgrund der nur sehr spärlichen gesetzlichen Regelung hat sich über Jahrzehnte eine Rechtsprechung entwickelt, die im Wesentlichen die gesetzlich nicht geregelten Bereiche ausfüllt. Das Maklerrecht ist dadurch weitgehend Richterrecht. Einander widersprechende Entscheidungen selbst höherer Gerichte sind keine Seltenheit. Damit ist gerade das Maklerrecht für den Nichtjuristen ein sehr unübersichtliches Rechtsgebiet und ohne Kenntnis der Rechtsprechung kaum zu durchschauen.


Der wirtschaftlich bedeutendste Anwendungsbereich für das Maklerrecht ist die Vermittlung von Kauf- oder Mietverträgen über Immobilien. Häufigste Streitpunkte sind hierbei das Zustandekommen, der Inhalt und die Rechtsgültigkeit eines Maklervertrages sowie die Ursächlichkeit der Maklerleistung für Vertragsabschlüsse. Von besonderer praktischer Relevanz ist dabei oft die Frage, ob der vom Makler geltend gemachte Provisionsanspruch begründet ist. Die Feststellung eines Provisionsanspruches ist häufig schwierig und immer eine Frage des Einzelfalls, ebenso wie eine Beurteilung über die Aussichten, den Anspruch erfolgreich durchzusetzen/abzuwehren. 


Unsere Leistungen im Überblick:

  • Zustandekommen des Maklervertrags 
  • Alleinauftrag 
  • Rechte und Pflichten aus dem Maklervertrag 
  • Inhalt der Maklertätigkeit 
  • Zustandekommen eines Miet- oder Kaufvertrags 
  • Ursächlichkeit für den Vertragsabschluss 
  • Berechtigung und Höhe der Maklerprovision
  • Verwirkung eines Provisionsanspruchs
  • Aussichten zur (erfolgreichen) Durchsetzung/Abwehr von Ansprüchen

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