Arbeitsrecht


Ihre Existenzgrundlage - unsere Profession

Das Arbeitsrecht ist eines der bedeutendsten Rechtsgebiete des Privatrechts, denn nahezu jeder ist oder war schon einmal von diesem Rechtsgebiet betroffen, sei es durch die Beschäftigung von Arbeitnehmern als Arbeitgeber oder durch Eingehung eines Arbeitsverhältnisses als Arbeitnehmer.

 

Gleichzeitig stellt das Arbeitsrecht mit seiner Vielzahl von geltenden Rechtsnormen sowie einer umfangreichen einschlägigen Rechtsprechung ein im stetigen Wandel befindliches Rechtsgebiet dar, das für die Arbeitsvertragsparteien vielfältige Fragen aufwirft.

 

Wir begleiten Sie deshalb durch jede Phase des Arbeitsverhältnisses und zwar von dessen Anbahnung bis zur Beendigung desselben und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Lösungen zur Durchsetzung Ihrer Interessen - eine richtige Strategie trägt nämlich maßgeblich dazu bei, Ihr Vorhaben zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen.

 

Wir beraten und vertreten Sie dabei bereits im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung, stehen Ihnen aber selbstverständlich darüber hinaus auch als Ihr Interessenvertreter vor Gericht oder vor Einigungsstellen zur Verfügung.

 

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien im bestehenden Arbeitsvertragsverhältnis (Art/Umfang der Arbeitsleistung, Lohn/Gehalt/ Provision, Verpflegungsmehraufwand, Reisekosten, Arbeitszeiten, Urlaub, Wettbewerb, Versetzung, Direktionsrecht, Abmahnung u.v.m.)
  • Gestaltung und Überprüfung von Abwicklungsverträgen
  • Kündigungsrecht/Kündigungsschutzrecht
  • Beratung bei Zeugnisfragen
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • u. v. m.

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Rechtsanwältin Czmok absolvierte im Jahr 2006 einen arbeitsrechtlichen Fachanwaltslehrgang und bildet sich seit dem kontinuierlich gemäß geltender Fachanwaltsordnung fort