Das Grundstücksrecht befasst sich - grob umrissen - mit der Begründung, Änderung, Übertragung und Aufhebung von Rechten an Grundstücken.
Hauptsächlich geht es um Rechtsfragen im Zusammenhang mit Grundstücks- und Bauträgerkaufverträgen und den sogenannten dinglichen Rechten an Grundstücken. Gesetzliche Grundlage des Grundstücksrechts sind überwiegend Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und der Grundbuchordnung. Nach dem Grad der Berechtigung unterscheidet das Grundstücksrecht zwischen dem Vollrecht an einem Grundstück (Eigentum), den grundstücksgleichen Rechten (Erbbaurecht) und den beschränkten dinglichen Rechten. Zu den beschränkten dinglichen Rechten zählen die sogenannte Grunddienstbarkeit, die beschränkte persönliche Dienstbarkeit, der Nießbrauch, die Reallast, das dingliche Vorkaufsrecht und die Grundpfandrechte, also die Hypothek, die Grundschuld und die Rentenschuld.
Obwohl Kauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken selbstverständliche Bestandteile unseres Lebens sind, ist das Grundstücksrecht für den juristischen Laien kaum zu durchschauen. Was sind Auflassungsvormerkung, persönlich beschränkte Dienstbarkeit, Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten, Grundstückszubehör, Belastungen in Abteilung III, Baulastenverzeichnis etc.? Die Liste von Begriffen und Rechtshandlungen, deren Bedeutung meist unbekannt ist, ließe sich beliebig fortsetzen. Nicht nur Privatleute, sondern auch erfahrene "Immobilienprofis" benötigen bei Planung, Entwicklung und Realisierung von Immobilienprojekten kompetenten Rechtsrat.
Neben den üblichen Problemen im Zusammenhang mit Kauf, Verkauf oder Belastung eines Grundstücks bereiten in vielen Fällen gerade die mit dem Erwerb oder der Veräußerung verbundenen Rechtsgeschäfte, etwa eine Wege- und Nutzungsrechtsvereinbarung unter Miteigentümern oder die Löschung von im Grundbuch eingetragenen Belastungen unbekannter Gläubiger Probleme. Anwaltliche Hilfe ist auch erforderlich, wenn z.B. Vereinbarungen betreffend ein Grundstück nicht eingehalten werden oder die Folgen ungünstiger Regelungen beseitigt oder gemildert werden müssen, etwa wenn der Kaufpreis nicht gezahlt wird, das vor Jahren zu Gunsten eines Dritten vereinbarte Vorkaufsrecht eine Transaktion verhindert oder bis dahin unbekannte Mängel oder Belastungen einer Immobilie entdeckt werden. Überdies ist der kompetente anwaltliche Rat gefragt, wenn die Finanzierung ins Stocken und die Immobilie in die Krise gerät. Die Wahrnehmung der Rechte der Betroffenen in der Vollstreckung und Zwangsversteigerung gehört daher untrennbar zu unserem Beratungsspektrum dazu.