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Umwelt- und Planungsrecht

VGH BW - 04.052010

Kein Baustopp für Mobilfunkanlage im Gartenhausgebiet
Die Stadt Stuttgart hat die Errichtung eines Mobilfunkmasts in einem Gartenhausgebiet ohne Verstoß gegen die Rechte der Grundstücksnachbarn zugelassen. Das hat der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in einem heute bekannt gegebenen Beschluss vom 26.04.2010 entschieden und den Antrag eines Nachbarn (Antragsteller) auf vorläufigen Baustopp abgelehnt.

Vor dem Verwaltungsgericht hatte der Nachbar noch Erfolg. Das Verwaltungsgericht hatte auf seinen Antrag einen Baustopp angeordnet (vgl. Pressemitteilung des VG Stuttgart vom 15.01.2010). Der Bebauungsplan für das Gebiet sehe nämlich vor, dass dort bauliche Anlagen nur in sehr begrenztem Umfang errichtet werden dürften. Eine Befreiung von diesen Festsetzungen für die Errichtung eines Mobilfunkmasts verletze die Grundzüge der Planung. Auf die Beschwerde der Stadt und des zum Verfahren beigeladenen Mobilfunkbetreibers ist der VGH dieser Ansicht nicht gefolgt.

Der VGH hat ausgeführt, dass die Genehmigung des Mobilfunkmasts vielmehr als Gewährung einer Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans anzusehen sei, die in der Baunutzungsverordnung auch für sogenannte fernmeldetechnische Nebenanlagen grundsätzlich vorgesehen sei. Der Mast diene als eine solche Nebenanlage auch der Versorgung der umliegenden Baugebiete und entspreche deswegen dem Wohl der Allgemeinheit. Die für Mobilfunkstrahlungen festgelegten Grenzwerte seien eingehalten. Auf die vom Antragsteller geltend gemachten Verstöße gegen die Land-schaftsschutzverordnung komme es nicht an, da diese nur im öffentlichen Interesse erlassen worden sei und keine subjektiven Rechte des Antragstellers begründe.

Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 8 S 33/10).

(Quelle: VGH BW)

VG Berlin - 04.05.2010

Denkmalschutzgesetz vermittelt Umgebungsschutz gegen Nachbarbebauung
Der Umgebungsschutz des Berliner Denkmalschutzgesetzes besteht nicht nur im öffentlichen Interesse, sondern vermittelt auch dem Eigentümer eines Denkmals ein wehrfähiges eigenes Recht. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin für das Berliner Recht erstmalig ausgesprochen und die geplante Bebauung auf dem Nachbargrundstück der denkmalgeschützten "Kalkscheune" in Berlin-Mitte vorläufig gestoppt.

An der Straßenfront der "Kalkscheune", einem Veranstaltungsort für Konzerte und Kongresse, an der Johannisstraße befinden sich zwei- und dreigeschossige Gebäude mit historischer Fassade. Auf dem Nachbargrundstück soll ein bis zu siebengeschossiges Wohngebäude errichtet werden, dessen Fassade von plastisch gestalteten, vorgehängten Aluminiumlamellen geprägt ist. Statt konventioneller Fensterformen sollen "direkte Ausblicke durch organisch geformte Einschnitte in die Lamellenstruktur inszeniert" werden (siehe www.buenck.fehse.com). Die Antragstellerin hatte hiergegen sowohl denkmalrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Bedenken - gestützt auf die "heranrückende Wohnbebauung" - geltend gemacht.

Nach Auffassung der 19. Kammer des Verwaltungsgerichts bestehen ernstliche Zweifel, ob die außergewöhnliche Architektur des Bauvorhabens mit den Anforderungen des Berliner Denkmalschutzgesetzes vereinbar ist. Danach darf die unmittelbare Umgebung eines Baudenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von prägender Bedeutung ist, nicht durch bauliche Anlagen dergestalt verändert werden, dass die Eigenart und das Erscheinungsbild des Denkmals wesentlich beeinträchtigt werden. Dieser Umgebungsschutz solle gewährleisten, dass die jeweilige besondere Wirkung eines Baudenkmals nicht geschmälert werde. Das heiße zwar keinesfalls, dass neue Bauten in der Umgebung eines Baudenkmals völlig an dieses anzupassen wären; hinzutretende bauliche Anlagen müssten sich aber an dem Maßstab messen lassen, den das Denkmal gesetzt habe und dürften es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen oder übertönen. Das neben der Kalkscheune geplante Bauvorhaben lasse die notwendige Zurückhaltung aber vermissen.

Ohne Erfolg blieb die Antragstellerin, soweit sie die Besorgnis einer Einschränkung ihres Geschäftsbetriebes wegen möglicher Nachbarkonflikte, insbesondere wegen der Lärmsituation bei Musikveranstaltungen geltend gemacht hatte. Die "Kalkscheune" müsse sich entgegenhalten lassen, dass sie nach den ihr erteilten Baugenehmigungen bei Veranstaltungen in den Räumen ohnehin die Lärmwerte eines Allgemeinen Wohngebietes einhalten müsse und die Nutzung des Innenhofes für Musikdarbietungen nicht von einer Genehmigung umfasst sei.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das OVG Berlin-Brandenburg zulässig.

VG Berlin, Beschluss vom 30.04.2010 - 19 L 24/10

(Quelle: VG Berlin)

AK Rheinland-Pfalz - 04.05.2010

Planungssicherheit für Photovoltaik gefordert
Die Architektenkammer begrüßt den Beschluss des Bundesrates vom 26. März, in dem er die vom Bundestag geplante aperiodische Kürzung der Einspeisevergütung um bis zu 16 Prozent ablehnt. Jedoch führt die im gleichen Beschluss vorgeschlagene Reduzierung um maximal zehn Prozent nach Auffassung der Architektenkammer weiterhin zu einer Verunsicherung der Hauseigentümer und gefährdet tausende von Arbeitsplätzen. Gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen leisten einen zunehmenden Beitrag zur Solarenergiegewinnung und zum Klimaschutz in Deutschland. Solarförderung braucht deshalb eine verlässlich und langfristig kalkulierbare Investitionsgrundlage, wie dies die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorsieht.

"Eine verlässliche und langfristig sicher kalkulierbare Grundlage für die Einspeisevergütung nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien EEG" fordert der Hauptgeschäftsführer der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Dr. Michael E. Coridaß. Mit den aperiodischen Kürzungsvorschlägen sei die Fortsetzung der Erfolgsgeschichte des EEG gefährdet. Das Vorhaben, außerhalb bisheriger Planungen und Regelungen, die Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 zusätzlich um 16 oder nun um zehn Prozent zu kürzen, wird volkswirtschaftliche und energiepolitische Kollateralschäden mit sich bringen, so Coridaß. Nach Kürzungen der Einspeisevergütung zum Ende 2009 wie auch zum Ende 2010 um jeweils rund zehn Prozent stelle eine nunmehrige zusätzliche, abrupte Streichung einen schwerwiegenden Eingriff für den Photovoltaikmarkt in Deutschland dar. Eine kurzfristige Erlösreduktion um 16 Prozent überfordere die Produktivitätsfortschritte der Modulhersteller. Die Höhe einer möglichen zusätzlichen Degression, die von der deutschen Solarwirtschaft zu verkraften ist, werden auf circa fünf Prozent geschätzt.

Die Architektenkammer fordert daher den Bundesrat und den Bundestag auf, von den rigiden Absenkungen zur Jahresmitte abzusehen, um den Investitionsentscheidungen und den Marktentwicklungen hinreichend Rechnung zu tragen.

Aperiodische Einschnitte bei der Einspeisevergütung bedeuten eine Existenzgefährdung für viele Solarunternehmen und für Deutschland als Produktionsstandort von Solarmodulen. Arbeitsplätze in Planung und Montage werden vernichtet. Akzeptanz und Vertrauen der Hauseigentümer sind in Frage gestellt, wenn über die langfristig angelegte Degression hinaus weitere Kürzungen vorgenommen werden. Viele Immobilienbesitzer und Bauherren wollen ihren Beitrag zur Einsparung fossiler Ressourcen, zur dezentralen Energieversorgung und zum Klimaschutz leisten. "Diese Absichten werden durch unkalkulierbare Fördereinschränkungen der Bundesregierung geradezu konterkariert", so Coridaß, "50.000 Arbeitsplätze sind gefährdet".

Gerade in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise gilt es, Zukunftstechnologien auszubauen. Die deutschen Hersteller von Photovoltaikprodukten müssen daher in Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen investieren, um die technologische Führung des Solarstandortes Deutschland auch in Zukunft zu gewährleisten. Solarenergieinvestitionen im Gebäudebestand helfen, die Energieversorgung dauerhaft zu sichern und sorgen für Arbeitsplätze in der Region. Eine bürger- und verbrauchsnahe Energieerzeugung entsteht. In der Ökobilanz rechnen sich diese Anlagen in etwa drei Jahren.

(Quelle: Architektenkammer Rheinland-Pfalz)

KfW - 03.05.2010

Neue KfW-Effizienzhaus-Standards ab 1.7.2010
Ab 01.07.2010 führt die KfW in ihrem Förderangebot für "Energieeffizientes Bauen und Sanieren" die neuen anspruchsvollen Standards KfW-Effizienzhaus 70 und 55 in der Sanierung sowie KfW-Effizienzhaus 55 und 40 im Neubau ein. "Damit unterstützt die KfW die Entwicklung hin zu höheren Energieeffizienzniveaus im Wohnungsbau und setzt entsprechende Standards", erklärt Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.

Die KfW hat die aus Mitteln des Bundes vergünstigten Förderprogramme wegen der schwierigen konjunkturellen Lage nur schrittweise und deutlich verzögert an die Energieeinsparverordnung 2009 angepasst. Damit konnte im letzten Jahr ein höheres Investitionsvolumen mit sehr positiven Effekten insbesondere für das Bauhandwerk bewirkt werden. Zum 1. Juli werden nun - wie bereits Ende 2009 angekündigt - die inzwischen nahe am gesetzlichen Mindestniveau liegenden Eingangsförderstufen 130 in der Sanierung und 85 im Neubau auslaufen. Zukünftig stehen Interessierten, die ihr Haus sanieren wollen, neben den bisherigen KfW-Effizienzhäusern 115, 100 und 85 zwei weitere neue Standards zur Verfügung: die KfW-Effizienzhäuser 70 und 55. Für den Neubau können sich Bauherren neben dem KfW-Effizienzhaus 70 dann auch für die KfW-Effizienzhäuser 55 und 40 entscheiden.

Neu: Tilgungszuschüsse

Wie schon bei der energetischen Sanierung gewährt die KfW zukünftig auch in der Neubauförderung Tilgungszuschüsse ergänzend zum Förderkredit. Diese betragen bis zu 10% der Darlehenssumme. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der erreichten Energieeffizienz des Gebäudes. Dabei gilt: Je besser die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung. Gleichzeitig werden die Zinssätze innerhalb der einzelnen Programme vereinheitlicht. Damit wird die Förderung insgesamt für die Kreditnehmer noch einfacher und transparenter. Mit den zunehmenden Anforderungen an den Effizienzstandard der Gebäude gewinnt auch die Qualität der Bauausführung an Bedeutung. Deshalb definiert die KfW zukünftig ab dem KfW-Effizienzhaus 55 zusätzliche Anforderungen an die Baubegleitung durch Sachverständige. Bauherren sollen damit die Sicherheit erhalten, dass der gewünschte Effizienzhausstandard in der Praxis auch tatsächlich erreicht wird.

Im vergangenen Jahr hatte die KfW die Förderprogramme für "Energieeffizientes Bauen und Sanieren" grundlegend überarbeitet und ein Rekordvolumen von 8,9 Mrd. EUR zugesagt. Damit wurde die energetische Sanierung bzw. der energieeffiziente Neubau von rund 620.000 Wohneinheiten finanziert und der CO2-Ausstoß im Wohngebäudebereich nachhaltig um 1,5 Mio. t pro Jahr reduziert. Mit den durch die Förderprogramme angestoßenen Investitionen in Höhe von 18 Mrd. EUR wurden 292.000 Arbeitsplätze für mindestens ein Jahr gesichert. Im ersten Quartal 2010 belief sich das Zusagevolumen bereits auf 2,5 Mrd. EUR. In drei Monaten wurden damit knapp 370.000 Wohneinheiten gefördert, also mehr als die Hälfte der Wohneinheiten des Gesamtjahres 2009. Dies unterstreicht die hohe Breitenwirkung der Förderprogramme.

zur Erinnerung: Der Begriff "Effizienzhaus" ist ein Qualitätszeichen, das von der KfW, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) entwickelt wurde. Die Zahl nach dem Begriff "KfW-Effizienzhaus" gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) in Relation (%) zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sein darf. Beispiel: Das KfW-Effizienzhaus 85 hat höchstens 85 % des Jahresprimärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes. Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau.

(Quelle: baulinks)

ÖKO-TEST - 03.05.2010

Baufinanzierungen
Die Bauzinsen sind so niedrig, wie schon lange nicht mehr. Da verwundert es kaum, dass viele Deutsche derzeit in eine Immobilie investieren möchten. Doch das beste Finanzierungsangebot zu finden, ist angesichts der Fülle an Kreditvarianten nicht einfach. ÖKO-TEST hat in einem großen Baugeldvergleich die Konditionen von 80 Banken, Baugeldvermittlern, Direktanbietern, Versicherungen und Bausparkassen untersucht. Dabei wurden die günstigsten Kredite in 24 verschiedenen Modellfällen aus über 932 Offerten ermittelt - vom einfachen Hypothekendarlehen für Hauskäufer mit zehn-, 15- und 20-jähriger Zinsbindung sowie Festzinskonditionen für die gesamte Laufzeit über Riester-Darlehen, Kombinationsfinanzierung mit KfW-Krediten, Sofortfinanzierungen mit und ohne Riester bis hin zu Forwarddarlehen für Hausbesitzer.

Chefredakteur Jürgen Stellpflug fasst das Testergebnis kurz zusammen: "Man sollte die Kreditangebote mehrerer Banken unbedingt vergleichen und über die Konditionen verhandeln. Auch wenn sich Offerten nur im ein- oder zweistelligen Nachkommabereich unterscheiden, macht das bei hohen Kreditsummen und langen Laufzeiten Zinsdifferenzen von mehreren Tausend Euro aus."

Der ÖKO-TEST-Vergleich bringt zudem ans Licht, dass sich trotz des Fördereffekts ein Riester-Darlehen nicht immer lohnt. Der Grund: Wer mit staatlicher Riester-Förderung bauen will, hat keine Chance, Baugeld zu Top-Konditionen aufzunehmen. Die Riester-Darlehen sind im Vergleich mit den besten Anbietern durchweg um 0,5 Prozentpunkte teurer. Die Ausnahme sind einige Kombi-Kredite mit Riester-Förderung, die mit den Topangeboten unter den ungeförderten Krediten am Markt locker mithalten können.

Der diesjährige Test hat zudem gezeigt, dass sich bei der Baufinanzierung einiges geändert hat. Waren früher die günstigsten Konditionen bei Finanzvermittlern oder Direktbanken zu haben, können mittlerweile die regionalen Institute die besten Zinskonditionen anbieten. Das hat seinen Grund: Die verunsicherten Sparer haben im Zuge der Finanzkrise ihre Anlagegelder verstärkt von den Privatbanken abgezogen, um sie bei Sparkassen und Volksbanken zu parken, welche das Kapital verstärkt zur Vergabe günstiger Hypothekendarlehen nutzen.

Das ÖKO-TEST Magazin Mai 2010 gibt es seit dem 30. April 2010 im Zeitschriftenhandel. Das Heft kostet 3,80 Euro.

(Quelle: baulinks)