Baurecht
Fachverband WDVS - 14.05.2010
Brandschutz und WDVS
32 Seiten Umfang, übersichtliches und lesefreundliches Layout, komplett überarbeitete und aktualisierte Inhalte sowie ein neues, ausführliches Kapitel zum umlaufenden Brandriegel: die Technische Systeminfo 6 "Brandschutz" des Fachverbands Wärmedämmverbund-Systeme (FV WDVS) bietet Architekten, (Fassaden-)Planern und den verarbeitenden Fachunternehmen einen umfangreichen Überblick zum Thema Brandschutz und WDVS.
Erarbeitet wurde die Systeminfo vom Arbeitskreis 10 des FV WDVS, die Autoren sind Markus Kammerer (Sto), Werner Mai (alsecco), Dr. Richard Hösle (Weber-Maxit), Nora Fouad (Ingenieurbüro Leipzig) und Ingolf Kotthoff (MFPA Leipzig). "Die neue Systeminfo gibt nicht nur den weiter entwickelten technischen Stand im Bereich Brandschutz und WDVS wider", so Arbeitskreisleiter Markus Kammerer, "wir wollen damit auch dem wachsenden Stellenwert des Themas bei der Fassadensanierung gerecht werden. Gerade in Zeiten höherer Dämmstoffdicken beim am häufigsten eingesetzten Material EPS steht fachgerechter Brandschutz stärker im Fokus. Hohe Sachkenntnis auf der Planer- und Verarbeiterseite ist hier unabdingbar. Dazu will die neue Broschüre einen Beitrag leisten."
Wichtigster neuer Inhalt gegenüber den bisherigen Auflagen seit der Erstveröffentlichung 2002 sind die Details zum durchlaufenden Brandriegel. Es wurde dafür der vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) formulierte Zulassungstext praxisgerecht interpretiert. Neben der Standardlösung haben die Autoren auch die vielfältigen speziellen Einbausituationen, die in der Praxis auftreten können, wie z.B. Hanglage, mehrstöckige Treppenhäuser oder Fensteröffnungen, die nicht in einer Flucht liegen, im Zusammenhang mit dem Brandriegel erarbeitet und anhand von Beispielen visualisiert. Zusätzlich wurde auch gleich die unmittelbare Nutzung von Gebäudestrukturen als Brandriegel (wie z.B. bei Balkonen) aufgenommen. Die Systeminfo gibt einen Überblick über die brandschutzrelevanten Regelungen für die verschieden Gebäudetypen. Außerdem sind darin Lösungen enthalten, die zeigen, wie man die bisherige Brandschutzmaßnahme "Sturzschutz" mit der Brandriegel-Lösung an einem Objekt kombinieren kann.
Die Autoren haben einige Abschnitte überarbeitet und die zentralen Aussagen gegenüber der früheren Version klarer herausgestellt, dies gilt insbesondere für ...
* die Überdämmung von Rollladen- und Jalousienkästen
* die Überbrückung von Brandwänden
* die Aufdopplung von Brandriegeln
* das Ausschäumen von Dämmplattenfugen.
Werner Mai: "Wir haben in der neuen Systeminfo den durchlaufenden Brandriegel auf die Vielfalt der komplexen Problemstellungen angewendet. Dabei war der Zulassungstext allein nicht ausreichend, so dass im Zusammenspiel mit dem Brandgutachter Ingolf Kotthoff taugliche, ausführbare Brandschutzdetails entstanden und in der Broschüre dokumentiert wurden. Uns ging es darum, anhand von verschiedenen Beispielen das Prinzip der Brandschutzmaßnahmen so aufzuzeigen, dass sie auf die vielfältigen Aufgabenstellen aus der Praxis anwendbar sind."
Mit dieser Neuauflage ist die Arbeit der Experten noch nicht abgeschlossen. Das Team arbeitet an weiteren Themen, die zukünftig noch Aufnahme in die Broschüre finden werden:
* Brandwände im Zusammenhang mit schwer entflammbaren Fassaden
* Fluchtweg im Bereich von schwer entflammbaren Fassaden
* Durchdringungen von Brandriegeln durch z.B. Blitzableiter.
(Quelle: baulinks)
Bund der Versicherten e.V. - 14.05.2010
Bauherren gehen auf "Nummer sicher": Noch vor dem ersten Spatenstich versichern
Das wissen alle Bauherren: ohne Ärger kein Eigenheimbau. Aber viele wissen nicht, dass sie sich vor mancher Aufregung hätten schützen können. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): "Diverse Versicherungsmöglichkeiten für die Baufamilie ermöglichen umfassenden Schutz für viele Ereignisse."
Der Bauherr hat dafür zu sorgen, dass vom Grundstück und Bau keine Gefahren ausgehen. Verletzt er diese Verkehrssicherungspflicht, haftet er. In einem solchen Fall tritt die Bauherrenhaftpflichtversicherung ein. Lilo Blunck: "Am besten schließen Sie diesen Vertrag schon bei Kauf des Grundstückes ab. Dann können Sie sich sogar eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ersparen."
Die Bauherrenhaftplicht läuft zwei Jahre oder endet mit Baufertigstellung. Der Beitrag hängt ab von der Bau- und Versicherungssumme. Der BdV empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro. Lilo Blunck: "Bauen in Eigenregie wertet der Versicherer als höheres Risiko und verlangt dafür eine höhere Prämie."
Schon bei Finanzierungsgesprächen wird der Bauherr eine wichtige Police kennenlernen: die Feuer-Rohbauversicherung. Abgesichert ist damit der Rohbau gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion. Die Kreditinstitute machen ihr Angebot oft vom Abschluss einer solchen Versicherung abhängig. Lilo Blunck: "Es gibt sie meistens beitragsfrei, wenn sich der Bauherr für die Wohngebäudeversicherung derselben Gesellschaft entscheidet."
Beschäftigen sollte sich der Bauherr mit der Bauleistungsversicherung. Sie ersetzt Schäden, die durch unvorhergesehene Ereignisse entstanden sind. Dazu gehören solche durch Witterung wie Sturm, Überschwemmung oder starke Niederschläge. Versichert sind auch Schädigungen durch Fremde sowie Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen. Besonders wichtig: Konstruktions- und Materialfehler fallen ebenso unter den Versicherungsschutz wie Unachtsamkeitsschäden durch die ausführenden Bauarbeiter. Lilo Blunck: "Fordern Sie Ihr Bauunternehmen auf, sich an der Prämie zu beteiligen. Das dürfte gelingen, weil die Firma sich so selbst gegen Schadensersatzansprüche schützen kann."
Viele Baufamilien können mit Unterstützung von Freunden rechnen. Lilo Blunck: "Gleichgültig, ob die unentgeltlich oder gegen Bezahlung arbeiten, müssen sie bei der Bau-Berufsgenossenschaft versichert werden." Der Bauherr und seine (Ehe-)Partnerin sind nicht verpflichtet, sich zu versichern. Falls sie keine private Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung vereinbaren können, sollten sie sich aber freiwillig über die Bau-Berufsgenossenschaft anmelden.
Wer mehr zum Thema Versicherungen für Bauvorhaben wissen möchte, kann sich unter www.bundderversicherten.de (auf Versicherungs-Info/Wohnen & Bauen klicken) ein Merkblatt herunterladen oder die kostenlose Information via Telefon (04193-94222) oder per Post anfordern: Bund der Versicherten, Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg.
(Quelle: Bund der Versicherten e.V.)
ARGE-Baurecht - 10.05.2010
Das muss jede Handwerkerrechnung enthalten
Wer in seiner diesjährigen Steuererklärung handwerkliche Leistungen absetzen möchte, der muss dem Finanzamt ordentliche Rechnungen der Handwerksbetriebe vorlegen. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Acht Punkte müssen bei jeder Rechnung grundsätzlich beachtet werden:
Die Rechnung muss den vollständigen Namen und die Anschrift von Unternehmen und Auftraggeber tragen. Die Steuernummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Rechnungsstellers müssen aufgeführt sein. Das Datum darf nicht fehlen. Die Rechnung braucht eine Rechnungsnummer. Art und Umfang der Bau- oder Handwerksleistung müssen eindeutig bezeichnet sein, ebenso der Zeitpunkt der Leistung. Materialkosten und Lohnkosten müssen aufgeschlüsselt werden, denn nur die Lohnkosten sind absetzbar. Auch der Umsatzsteuersatz und die entsprechende zu zahlende Summe am Ende der Rechnung müssen ausgewiesen werden. Häufig vergessen wird der Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht der Rechnung: Zwei Jahre für Privatleute, zehn Jahre für Geschäftsleute. Für alle seit dem 1. Januar 2009 ausgestellten Rechnungen dürfen 20 Prozent von maximal 6.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden. Das entspricht einer Ersparnis von maximal 1.200 Euro im Jahr.
(Quelle: ARGE Baurecht)
AHO - 05.05.2010
Start zur Reform der HOAI 2009
In der Mitgliederversammlung des AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. am 4. Mai 2010 hat der Vorstandsvorsitzende Ernst Ebert die positive Entwicklung der Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) begrüßt. Der AHO wird eng in die noch vor dem Sommer 2010 startende fachliche Aktualisierung der HOAI-Leistungsbilder eingebunden, die bereits im 2. Quartal 2011 abgeschlossen sein soll. Den Auftakt bildet die Sitzung der Koordinierungsgruppe HOAI am 11. Mai 2010 im BMVBS mit Vertretern der zuständigen Bundesministerien, Ländervertretern, Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und des Berufsstandes der Ingenieure und Architekten. Darauf aufbauend wird das BMWi ein Gutachten zur Honorarhöhe und -struktur beauftragen. Die HOAINovellierung soll noch in dieser Legislaturperiode unter Dach und Fach sein.
Der AHO-Vorsitzende forderte nachdrücklich eine frühzeitige Festlegung der zuständigen Bundesministerien BMWi und BMVBS, dass die Leistungen für Umweltverträglichkeitsstudien, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie Vermessungstechnische Leistungen (ehemals Teile VI, X bis XIII HOAI 1996) schnellstmöglich wieder in den verbindlichen Teil der HOAI zurückgeführt werden. Diese Leistungen sind unverzichtbarer Teil eines interdisziplinären Gesamtplanungsprozesses. Zwar gebe es mit der Bildung einer speziellen Arbeitsgruppe zu diesem Bereich positive Signale aus dem BMVBS. "Ein klarer Kurs der Bundesregierung ist in dieser zentralen Frage aber noch nicht erkennbar" beschrieb Ebert die Situation und kündigte die kurzfristige Beauftragung eines wissenschaftlichen Gutachtens durch den AHO an. Dieses soll den Prüfungsauftrag des Bundesrates vom 12. Juni 2009 unterstützen und fundiert belegen, dass es sich bei den aus der HOAI entfallenen Bereichen zu einem erheblichen Teil um Planungsleistungen handelt, die der Sicherung der Bauqualität und dem Verbraucherschutz dienen.
Erfreuliches Resultat der diesjährigen AHO-Mitgliederversammlung ist der Beitritt der Architektenkammer Sachsen in den AHO. Damit wird die Kompetenz des AHO auf bundespolitischer Ebene zur Wahrung der Honorar- und Wettbewerbsinteressen der Ingenieure und Architekten weiter gestärkt. Im Jahr 2002 hatte sich der AHO, der zunächst nur als Ingenieurverband gegründet wurde, auch für Architektenvereinigungen geöffnet. Mittlerweile sind im AHO 42 Ingenieur- und Architektenorganisationen zusammengeschlossen.
(Quelle: AHO)
AK Rheinland-Pfalz - 04.05.2010
Planungssicherheit für Photovoltaik gefordert
Die Architektenkammer begrüßt den Beschluss des Bundesrates vom 26. März, in dem er die vom Bundestag geplante aperiodische Kürzung der Einspeisevergütung um bis zu 16 Prozent ablehnt. Jedoch führt die im gleichen Beschluss vorgeschlagene Reduzierung um maximal zehn Prozent nach Auffassung der Architektenkammer weiterhin zu einer Verunsicherung der Hauseigentümer und gefährdet tausende von Arbeitsplätzen. Gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen leisten einen zunehmenden Beitrag zur Solarenergiegewinnung und zum Klimaschutz in Deutschland. Solarförderung braucht deshalb eine verlässlich und langfristig kalkulierbare Investitionsgrundlage, wie dies die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorsieht.
"Eine verlässliche und langfristig sicher kalkulierbare Grundlage für die Einspeisevergütung nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien EEG" fordert der Hauptgeschäftsführer der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Dr. Michael E. Coridaß. Mit den aperiodischen Kürzungsvorschlägen sei die Fortsetzung der Erfolgsgeschichte des EEG gefährdet. Das Vorhaben, außerhalb bisheriger Planungen und Regelungen, die Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 zusätzlich um 16 oder nun um zehn Prozent zu kürzen, wird volkswirtschaftliche und energiepolitische Kollateralschäden mit sich bringen, so Coridaß. Nach Kürzungen der Einspeisevergütung zum Ende 2009 wie auch zum Ende 2010 um jeweils rund zehn Prozent stelle eine nunmehrige zusätzliche, abrupte Streichung einen schwerwiegenden Eingriff für den Photovoltaikmarkt in Deutschland dar. Eine kurzfristige Erlösreduktion um 16 Prozent überfordere die Produktivitätsfortschritte der Modulhersteller. Die Höhe einer möglichen zusätzlichen Degression, die von der deutschen Solarwirtschaft zu verkraften ist, werden auf circa fünf Prozent geschätzt.
Die Architektenkammer fordert daher den Bundesrat und den Bundestag auf, von den rigiden Absenkungen zur Jahresmitte abzusehen, um den Investitionsentscheidungen und den Marktentwicklungen hinreichend Rechnung zu tragen.
Aperiodische Einschnitte bei der Einspeisevergütung bedeuten eine Existenzgefährdung für viele Solarunternehmen und für Deutschland als Produktionsstandort von Solarmodulen. Arbeitsplätze in Planung und Montage werden vernichtet. Akzeptanz und Vertrauen der Hauseigentümer sind in Frage gestellt, wenn über die langfristig angelegte Degression hinaus weitere Kürzungen vorgenommen werden. Viele Immobilienbesitzer und Bauherren wollen ihren Beitrag zur Einsparung fossiler Ressourcen, zur dezentralen Energieversorgung und zum Klimaschutz leisten. "Diese Absichten werden durch unkalkulierbare Fördereinschränkungen der Bundesregierung geradezu konterkariert", so Coridaß, "50.000 Arbeitsplätze sind gefährdet".
Gerade in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise gilt es, Zukunftstechnologien auszubauen. Die deutschen Hersteller von Photovoltaikprodukten müssen daher in Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen investieren, um die technologische Führung des Solarstandortes Deutschland auch in Zukunft zu gewährleisten. Solarenergieinvestitionen im Gebäudebestand helfen, die Energieversorgung dauerhaft zu sichern und sorgen für Arbeitsplätze in der Region. Eine bürger- und verbrauchsnahe Energieerzeugung entsteht. In der Ökobilanz rechnen sich diese Anlagen in etwa drei Jahren.
(Quelle: Architektenkammer Rheinland-Pfalz)
bvbf - 03.05.2010
Rauchwarnmelder: Ab 1. Mai 2010 sind auch in Bremen "elektronische Schutzengel" in Neubau-Wohnungen Pflicht
Landesbauordnungen der Bundesländer schreiben mehrheitlich den Einbau in Wohnungen vor - Defizite bestehen regional fort
Nach Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Hessen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen-Anhalt besteht ab dem 1. Mai 2010 auch in der Hansestadt Bremen für Wohnungen eine in der Landesbauordnung verankerte Rauchwarnmelderpflicht. Dies wird vom bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. ausdrücklich begrüßt.
Bis spätestens 2015 müssen in Bremen auch alle Wohnungen in Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Wohnungsbesitzern, es sei denn, die Eigentümer übernehmen die Verpflichtung selbst. Mit der Entscheidung des Bremer Senats hat nun die Mehrzahl der Bundesländer den Ernst der Lag erkannt und dem vorbeugenden Brandschutz einen wertvollen Dienst erwiesen. In Niedersachsen ist derzeit ein Regierungsentwurf in Vorbereitung.
Vor diesem Hintergrund mahnt der bvbf die verbleibenden sechs Bundesländer an, ebenfalls eine entsprechende Regelung zu treffen, die ganz konkret - und ohne großen finanziellen Aufwand - Menschenleben retten kann. Umso unverständlicher ist es, dass immer noch mehr als die Hälfte der Bevölkerung auf die Eigeninitiative von Wohnungseigentümern und Mietern angewiesen bleibt.
bvbf: Bürger in sechs Bundesländern sind weiterhin ohne Schutzvorschrift
"Ausgerechnet in der Bundeshauptstadt Berlin sowie den bevölkerungsreichen Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg, aber auch in Brandenburg und Sachsen ist der Bürger weiterhin auf sich alleine gestellt und muss selbst für ausreichenden Brandschutz sorgen", so Carsten Wege, Geschäftsführer des bvbf. "Wir raten deshalb den Menschen in diesen Bundesländern dringend dazu, Rauchwarnmelder und ergänzend auch Feuerlöscher auf freiwilliger Basis zu installieren - zur eigenen Sicherheit."
Beispielhaft heißt es in der - bereits 2003 erlassenen - Landesbauordnung Rheinland-Pfalz: "In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird."
Geeignete Ansprechpartner sind die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe, die neben leistungsfähigen Feuerlöschern und Rauchwarnmeldern auch andere Brandschutzeinrichtungen sowie praktische Löschübungen für Unternehmen und Privatleute anbieten. Sie bieten zudem eine professionelle Beratung und übernehmen auch die regelmäßige Wartung der Geräte. Adressen lokaler Anbieter können beim bvbf (Friedrichsstr. 18, 34117 Kassel) erfragt und im Internet unter www.bvbf-brandschutz.de abgerufen werden.
(Quelle: bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V.)
ÖKO-TEST - 03.05.2010
Baufinanzierungen
Die Bauzinsen sind so niedrig, wie schon lange nicht mehr. Da verwundert es kaum, dass viele Deutsche derzeit in eine Immobilie investieren möchten. Doch das beste Finanzierungsangebot zu finden, ist angesichts der Fülle an Kreditvarianten nicht einfach. ÖKO-TEST hat in einem großen Baugeldvergleich die Konditionen von 80 Banken, Baugeldvermittlern, Direktanbietern, Versicherungen und Bausparkassen untersucht. Dabei wurden die günstigsten Kredite in 24 verschiedenen Modellfällen aus über 932 Offerten ermittelt - vom einfachen Hypothekendarlehen für Hauskäufer mit zehn-, 15- und 20-jähriger Zinsbindung sowie Festzinskonditionen für die gesamte Laufzeit über Riester-Darlehen, Kombinationsfinanzierung mit KfW-Krediten, Sofortfinanzierungen mit und ohne Riester bis hin zu Forwarddarlehen für Hausbesitzer.
Chefredakteur Jürgen Stellpflug fasst das Testergebnis kurz zusammen: "Man sollte die Kreditangebote mehrerer Banken unbedingt vergleichen und über die Konditionen verhandeln. Auch wenn sich Offerten nur im ein- oder zweistelligen Nachkommabereich unterscheiden, macht das bei hohen Kreditsummen und langen Laufzeiten Zinsdifferenzen von mehreren Tausend Euro aus."
Der ÖKO-TEST-Vergleich bringt zudem ans Licht, dass sich trotz des Fördereffekts ein Riester-Darlehen nicht immer lohnt. Der Grund: Wer mit staatlicher Riester-Förderung bauen will, hat keine Chance, Baugeld zu Top-Konditionen aufzunehmen. Die Riester-Darlehen sind im Vergleich mit den besten Anbietern durchweg um 0,5 Prozentpunkte teurer. Die Ausnahme sind einige Kombi-Kredite mit Riester-Förderung, die mit den Topangeboten unter den ungeförderten Krediten am Markt locker mithalten können.
Der diesjährige Test hat zudem gezeigt, dass sich bei der Baufinanzierung einiges geändert hat. Waren früher die günstigsten Konditionen bei Finanzvermittlern oder Direktbanken zu haben, können mittlerweile die regionalen Institute die besten Zinskonditionen anbieten. Das hat seinen Grund: Die verunsicherten Sparer haben im Zuge der Finanzkrise ihre Anlagegelder verstärkt von den Privatbanken abgezogen, um sie bei Sparkassen und Volksbanken zu parken, welche das Kapital verstärkt zur Vergabe günstiger Hypothekendarlehen nutzen.
Das ÖKO-TEST Magazin Mai 2010 gibt es seit dem 30. April 2010 im Zeitschriftenhandel. Das Heft kostet 3,80 Euro.
(Quelle: baulinks)
KfW - 03.05.2010
Neue KfW-Effizienzhaus-Standards ab 1.7.2010
Ab 01.07.2010 führt die KfW in ihrem Förderangebot für "Energieeffizientes Bauen und Sanieren" die neuen anspruchsvollen Standards KfW-Effizienzhaus 70 und 55 in der Sanierung sowie KfW-Effizienzhaus 55 und 40 im Neubau ein. "Damit unterstützt die KfW die Entwicklung hin zu höheren Energieeffizienzniveaus im Wohnungsbau und setzt entsprechende Standards", erklärt Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.
Die KfW hat die aus Mitteln des Bundes vergünstigten Förderprogramme wegen der schwierigen konjunkturellen Lage nur schrittweise und deutlich verzögert an die Energieeinsparverordnung 2009 angepasst. Damit konnte im letzten Jahr ein höheres Investitionsvolumen mit sehr positiven Effekten insbesondere für das Bauhandwerk bewirkt werden. Zum 1. Juli werden nun - wie bereits Ende 2009 angekündigt - die inzwischen nahe am gesetzlichen Mindestniveau liegenden Eingangsförderstufen 130 in der Sanierung und 85 im Neubau auslaufen. Zukünftig stehen Interessierten, die ihr Haus sanieren wollen, neben den bisherigen KfW-Effizienzhäusern 115, 100 und 85 zwei weitere neue Standards zur Verfügung: die KfW-Effizienzhäuser 70 und 55. Für den Neubau können sich Bauherren neben dem KfW-Effizienzhaus 70 dann auch für die KfW-Effizienzhäuser 55 und 40 entscheiden.
Neu: Tilgungszuschüsse
Wie schon bei der energetischen Sanierung gewährt die KfW zukünftig auch in der Neubauförderung Tilgungszuschüsse ergänzend zum Förderkredit. Diese betragen bis zu 10% der Darlehenssumme. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der erreichten Energieeffizienz des Gebäudes. Dabei gilt: Je besser die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung. Gleichzeitig werden die Zinssätze innerhalb der einzelnen Programme vereinheitlicht. Damit wird die Förderung insgesamt für die Kreditnehmer noch einfacher und transparenter. Mit den zunehmenden Anforderungen an den Effizienzstandard der Gebäude gewinnt auch die Qualität der Bauausführung an Bedeutung. Deshalb definiert die KfW zukünftig ab dem KfW-Effizienzhaus 55 zusätzliche Anforderungen an die Baubegleitung durch Sachverständige. Bauherren sollen damit die Sicherheit erhalten, dass der gewünschte Effizienzhausstandard in der Praxis auch tatsächlich erreicht wird.
Im vergangenen Jahr hatte die KfW die Förderprogramme für "Energieeffizientes Bauen und Sanieren" grundlegend überarbeitet und ein Rekordvolumen von 8,9 Mrd. EUR zugesagt. Damit wurde die energetische Sanierung bzw. der energieeffiziente Neubau von rund 620.000 Wohneinheiten finanziert und der CO2-Ausstoß im Wohngebäudebereich nachhaltig um 1,5 Mio. t pro Jahr reduziert. Mit den durch die Förderprogramme angestoßenen Investitionen in Höhe von 18 Mrd. EUR wurden 292.000 Arbeitsplätze für mindestens ein Jahr gesichert. Im ersten Quartal 2010 belief sich das Zusagevolumen bereits auf 2,5 Mrd. EUR. In drei Monaten wurden damit knapp 370.000 Wohneinheiten gefördert, also mehr als die Hälfte der Wohneinheiten des Gesamtjahres 2009. Dies unterstreicht die hohe Breitenwirkung der Förderprogramme.
zur Erinnerung: Der Begriff "Effizienzhaus" ist ein Qualitätszeichen, das von der KfW, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) entwickelt wurde. Die Zahl nach dem Begriff "KfW-Effizienzhaus" gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) in Relation (%) zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sein darf. Beispiel: Das KfW-Effizienzhaus 85 hat höchstens 85 % des Jahresprimärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes. Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau.
(Quelle: baulinks)